Im Kanton Zug entsteht ein Singletrail-Netz | Ride MTB

Im Kanton Zug entsteht ein Singletrail-Netz

Im Kanton Zug definieren Mountainbikende, Waldeigentümer und die Waldbehörde gemeinsam ein Wegnetz, auf dem das Radfahren künftig zweifelsfrei gestattet ist. Der Prozess ist zäh, könnte aber ein gutes Resultat hervorbringen.

Der Kanton Zug revidiert sein Waldgesetz. Die vorgeschlagene Änderung, welche die Mountainbikenden am meisten interessiert, ist § 9 Abs. 3: «Radfahren und die Verwendung anderer Fahrzeuge ist nur auf Waldstrassen sowie auf speziell bezeichneten Strecken erlaubt.» Das klingt erstmal wenig verheissungsvoll. Dabei ist aber eine interessante Entwicklung angestossen worden: «Speziell bezeichnete Strecken» sollen nämlich auch bestehende Waldwege sein können und keineswegs nur angelegte Bike-Trails.
 
Die IG Mountainbike Zug arbeitet nun daran, sämtliche Wege im Kanton Zug zu kartieren, auf denen Mountainbikende unterwegs sind. Christoph Jans erklärt: «Auf unsere Umfrage haben rund 100 Leute Rückmeldungen zu 300 Trail-Segmenten geliefert. Insgesamt 18’000 Angaben haben wir in eine Karte eingetragen. So können wir zeigen, welche Wege den Mountainbikern wie wichtig sind.» Gegründet worden ist die IG Mountainbike Zug, vor zehn Jahren als Interessensvertretung der Bikerinnen und Biker im Kanton Zug, als Ansprechpartnerin für Behörden und Grundeigentümer und um die offizielle Bike-Strecke am Zugerberg mitzugestalten und zu betreiben.
 
Angestossen haben das Projekt des Mountainbike-Wegnetzes nicht etwa die Biker selber, sondern der Kanton Zug. Martin Ziegler, Leiter des Amts für Wald und Wild bestätigt: «Wir haben einen grossen Anlass mit allen Anspruchsgruppen durchgeführt. Ziel ist, dass sich die Waldeigentümerschaft und die Bikenden auf ein Streckennetz einigen. Anschliessend soll dieses im kantonalen Richtplan verankert werden.»

Waldeigentümer wollen die Rechtslage klären

Der Wald ist im Kanton Zug zu rund 75 Prozent im Besitz öffentlicher Waldbesitzer wie Korporationen, Waldgenossenschaften und Kanton. Diese Eigentümer sind mit einigen Privatwaldbesitzern im Verband WaldZug organisiert. Dessen Geschäftsführer Ruedi Bachmann erklärt, weshalb sich die Besitzer am Prozess beteiligen: «Damit soll Klarheit geschaffen werden auf welchen Wegen welche Nutzergruppen toleriert werden. Mountainbiker dürfen grundsätzlich auf Waldstrassen und dem noch zu definierenden Streckennetz fahren.» Der Prozess laufe zwar eher harzig, aber konstruktiv, gibt er zu Protokoll, «Die Gesprächsbereitschaft der Beteiligten ist hoch.» 
 
In der Karte, welche die IG Mountainbike erarbeitet, sind auch in Eigenregie gebaute Trails und Wege, die bei Bikern seit langem etabliert sind. «Nun schauen wir mit dem Eigentümern Region für Region an, auf welchen Wegen sie das Mountainbiken tolerieren», beschreibt Jans das Vorgehen. Natürlich gebe es Besitzer, die möglichst nur einen einzigen Weg freigeben wollten oder sogar nur die Waldstrassen. «Dabei ist aber allen klar, dass es nur funktioniert, wenn die Mountainbiker ein attraktives und genügend dichtes Netz zur Verfügung haben. Sonst wird einfach weitergefahren wie bisher und es wird nur Verlierer geben.»
 
Bachmann von WaldZug sagt stellvertretend für die Grundbesitzer: «Wir befassen uns nun schon seit langer Zeit mit diesem Thema. Daher wäre es zu begrüssen, wenn wir nun zu einer Lösung kommen könnten.» Dass es vorwärts geht, daran sind auch die anderen Beteiligten interessiert. Aber natürlich steckt der Teufel im Detail und es ist abzusehen, dass ein tragfähiger Kompromiss auf beiden Seiten Zugeständnisse fordert.
 
In unguter Erinnerung ist einigen Mountainbikern die Regelung am Zugerberg. Nachdem dort eine offizielle Strecke gebaut worden war, folgten rundherum Fahrverbote. Für Bachmann von WaldZug ein sinnvolles Vorgehen: «Wir haben der Bikeszene einen grossen Mehrwert gegeben und möchten im Gegenzug Wege schliessen die durch das Befahren mit Bikes Schaden nehmen und einen grossen Unterhalt zur Folge haben.» Die IG Mountainbike musste damals aus der Bike-Gemeinde Kritik einstecken. Jans verteidigt: «Es stand damals im Rahmen des Entwicklungsleitbildes auch ein faktisches Bike-Verbot auf dem ganzen Zugerberg im Raum. Das haben wir verhindert.»

Viele, aber nicht alle Biker sind an Bord

Während Besitzer und Biker eine weniger restriktive Lösung für den ganzen Kanton verhandeln, läuft das Leben im Wald weiter und das nicht immer im Sinne des Prozesses. Vor kurzem übersprayten Unbekannte bestehende Verbotstafeln und verwandelten sie, handwerklich nicht ungeschickt, in Hinweisschilder für gegenseitigen Respekt auf dem Weg. Für WaldZug ein Affront, wie auch in jüngster Zeit in Eigenregie geschaufelte Trails: «Das löst bei uns Frustration aus, sind es doch kleine Gruppen oder Einzelpersonen die sich an den aktuellen Gesprächen nicht beteiligen und sich über jegliche Regeln hinwegsetzen.» Auch Jans wünscht sich noch mehr Beteiligung der Bike-Gemeinde. «Viele Biker haben sich am Prozess beteiligt und Inputs gegeben. Noch mehr haben aber nicht begriffen, dass jetzt die Zeit ist, sich zu engagieren, um das Mountainbiken im Kanton Zug auf eine legale Basis zu stellen. Es gibt viel zu gewinnen.»
 
Ein Gewinn könnte das Projekt im Kanton Zug auch für Mountainbiker in anderen Regionen werden. Sollte auf diesem Weg tatsächlich ein offizielles Wegnetz zustande kommen, das für die Biker attraktiv ist und mit dem die Waldeigentümer ihre Interessen gewahrt sehen, könnte dies zum Modell für andere werden. Es wäre der Mittelweg zwischen Graubünden und Appenzell Innerrhoden, oder zwischen der liberalen Lösung, dass Biken praktisch überall erlaubt ist und der gegenteiligen Regel, wonach es nur auf wenigen, definierten Routen gestattet ist. Vielleicht ein Modell für Kantone, in denen sich die beiden Lager schwertun, aufeinander zuzugehen.
 
Die Vernehmlassung des Waldgesetzes endet im August. Aufgrund der eingegangenen Vorschläge erarbeitet eine Kommission die Fassung, über welche der Kantonsrat schliesslich abstimmt. Es geht im neuen Gesetz um weit mehr als die Regelung des Radfahrens im Wald. Es wird deshalb noch Monate dauern, bis das neue Waldgesetz in Kraft tritt. Parallel dazu wird weiter am Bikenetz gearbeitet, das im besten Fall Ende 2023 in den Richtplan aufgenommen wird, erläutert Martin Ziegler.
 


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