Biken und Wandern auf dem gleichen Weg: Kanton Bern verordnet sich Koexistenz | Ride MTB

Biken und Wandern auf dem gleichen Weg: Kanton Bern verordnet sich Koexistenz

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Das Berner Kantonalparlament hat die gemeinsame Nutzung von Wegen durch Wanderer und Bikerinnen im Strassengesetz verankert. Trotzdem ändert sich am schwierigen legalen Status des Bikesports vom Berner Oberland bis Jura Bernois erst einmal nicht viel.

1. «Die Planung der Wanderwege und der Mountainbike-Routen ist aufeinander abzustimmen.»

2. «Es wird eine gemeinsame Nutzung der Wege (Koexistenz) angestrebt.»

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat vor kurzem zwei neue Artikel in das Strassengesetz aufgenommen. Das ist bemerkenswert, denn dieser Kanton regelt das Mountainbiken auf schmalen Wegen äusserst restriktiv. Streng genommen gilt die Zwei-Meter-Regel.

«Die Revision des Strassengesetzes ist für das Mountainbiken im Kanton Bern ein Meilenstein: Mit der Revision werden die Mountainbike-Routen den übrigen Velo-Freizeitrouten gleichgestellt. Der Kanton Bern übernimmt neu 40 Prozent der Investitionskosten an im Sachplan bezeichneten Mountainbike-Routen», ordnet Andrea Greiner, Juristin der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, ein.

Auch Hansueli Zwahlen, Denker und Lenker von BEBike, ist erleichtert. «Zum ersten Mal wird das Mountainbike gesetzlich erwähnt und erst jetzt können sich die Behörden wirklich damit beschäftigen», ist seine Interpretation des Entscheids.

Gegen den Widerstand der Berner Wanderwege

Wie revolutionär der Artikel ist, zeigt sich auch darin, wie vehement der Verein Berner Wanderwege diesen bekämpfte. Mit einer von ihm in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage versuchte er die Parlamentsmitglieder umzustimmen. Die Mehrheit der Befragten wollen keine Mountainbiker auf den Wegen, war das Resultat der Befragung.

Doch es nützte nichts. Die Mehrheit des Rats stimmte dem revidierten Strassengesetz zu. Es ging dabei im Übrigen um viele weitere Änderungen, der Koexistenz-Artikel ist ein Detail unter vielen. Der Präsident der Bener Wanderwege trat wenig später von seinem Posten zurück.

Was bedeutet das für die Mountainbiker?

Für die Mountainbikerinnen auf Berner Wegen ändert sich erst einmal nicht viel. Andrea Greiner erklärt: «Die explizit dafür freigegebenen Wege dürfen befahren werden. Auf den übrigen Wegen gelten für das Biken weiterhin primär die Strassenverkehrsregeln des Bundes und im Wald die Waldgesetzgebung.» Gleiches räumt Hansueli Zwahlen ein. Im Unterschied zu anderen Kantonen (GR, VS, TI, ZH, UR etc.) leitet Bern aus dem Strassenverkehrsgesetz des Bundes ein weitgehendes Fahrverbot auf schmalen Wegen ab.

Der neue Artikel im Strassengesetz des Kantons Bern bezieht sich auf neue Routen und Wege. «Er ist ein Planungsgrundsatz», erläutert Greiner. Das heisst, er hat mit Verkehrsregelung und Fahrverboten nichts zu tun.

Wenn sich der Kanton Bern daran macht, neue Freizeitrouten für Mountainbiker bereitzustellen, dann kann und soll er diese für die Doppelnutzung freigeben. So will es Artikel 48b des Strassengesetzes. Das kann auf bestehenden Wegen geschehen, die als Mountainbike-Routen signalisiert werden. Oder auf neu gebauten oder angepassten Trails.

Nume nid gsprängt

Ob solche Wege und Signalisierungen zustande kommen, wird von Fall zu Fall entschieden. In der früheren Fassung des Gesetzes stand, dass die Möglichkeit der Koexistenz zu prüfen sei. «Nun erhält auch der Kanton Bern eine Grundlage, um die gemeinsame Nutzung der Weginfrastruktur zu planen und umzusetzen», steht dazu in einem Blog-Beitrag von BEBike.

Der Kanton Bern bewegt sich. Aber er bewegt sich langsam. «Nume nid gsprängt!» ist die Berner Losung dazu. Und die Biker fahren weiter, wie sie das seit Jahrzehnten tun. Die Ride Touren-Datenbank kennt gegen 100 Touren im Berner Oberland, der Region Bern und dem Jura Bernois.


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