Gehen die Biker diesen Sommer mit Schutzmaske auf die Bergbahn? | Ride MTB

Gehen die Biker diesen Sommer mit Schutzmaske auf die Bergbahn?

Der Branchenverband «Seilbahnen Schweiz» hat ein Grundlagenpapier für den Betrieb von Bergbahnen im Sommer 2020 ausgearbeitet. Die Quintessenz: Mountainbiker sollten in dieser Saison ein Schutzmaske mit dabei haben, wenn sie Bergbahnen benutzen möchten.

Noch ist nichts fix entschieden, doch allgemein wird davon ausgegangen, dass Bergbahnen per 6. Juni ihren Betrieb wieder aufnehmen können. Die Entscheidung durch den Bundesrat wird am 27. Mai erwartet.  Für Seilbahnen Schweiz ist klar, dass bei einer Betriebsaufnahme die Hygienevorschriften des Bundesamts für Gesundheit einzuhalten sind. Dabei muss jeder Betrieb ein individuelles Schutzkonzept ausarbeiten, und dafür hat der Branchenverband nun mit seinem Positionspapier eine Grundlage geschaffen, das als Handlungsempfehlung zu betrachten ist.

Maskenpflicht: welche denn?

Grundsätzlich geht «Seilbahnen Schweiz» von keinen Einschränkungen aus, wenn der Personenabstand von zwei Metern eingehalten werden kann. Tatsache ist aber, dass dies im Alltag von  Bergbahnen faktisch nie der Fall ist. Wo dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, empfiehlt «Seilbahnen Schweiz» eine dringende Schutzmaskenempfehlung. Die Maske soll von den Gäste selber mitgebracht werden.

Übersetzt auf die Mountainbiker dürfte dies heissen: Bergbahnen nehmen den Betrieb auf mit einer generellen Maskenpflicht für die Gäste. Das heisst, wer in diesem Sommer mit Bergbahnen zu den Trails fahren will, sollte eine eigene Schutzmaske mit dabei haben. Dafür gibt es mittlerweile ein grosses Sortiment, die auch optisch gar keine schlechte Falle machen. Diese Mehrwegmasken sind aber streng genommen für den Sommertourismus nicht tauglich, denn für die Fahrt auf dem Trail würde diese wieder abgenommen und im Rucksack verstaut. Wird sie in der Folge nochmals getragen für eine zweite Bergbahnfahrt, ist die Schutzfunktion dahin weil mittlerweile Hände, Rucksack und alles im Rucksack drin kontaminiert wäre. In konsequenter Umsetzung würde die Maskenpflicht im Mountainbikesport bedeuten, nur Einwegmasken einzusetzen und diese dann bei der Bergstation in geschlossenen Behältern zu entsorgen.
 

Weitere Informationen:

Positionspapier herunterladen: seilbahnen.org
Informationsseite von Seilbahnen Schweiz: seilbahnen.org/de/Service/Corona-Virus


Weitere News zu diesem Artikel