Die MTB-Infrastruktur im Kanton Zürich wird ausgebaut. Aber wie? | Ride MTB

Die MTB-Infrastruktur im Kanton Zürich wird ausgebaut. Aber wie?

Obersee Mountainbike Zürich

Sämtliche Parteien im Kanton Zürich unterstützen ein Postulat, das den Ausbau der Mountainbike-Infrastruktur fordert. Züritrails erwartet, dass damit auch die Koexistenz auf Wegen den behördlichen Segen erhält. Es könnte aber auch anders kommen.

Ein Politikum sind Mountainbiker auf Wegen im Kanton Zürich seit Jahren. Als Gegenstand eines politischen Vorstosses haben sie gerade den nächsten Schritt genommen. Kantonsrat Andrew Katumba hatte im Oktober 2023 eine Motion eingereicht, die die Kantonsregierung auffordert, eine planungsrechtliche Grundlage für eine bedarfsgerechte Mountainbike-Infrastruktur vorzuschlagen.

Die Motion hätte den Regierungsrat verpflichtet, Gesetze vorzuschlagen, die dies ermöglichen. Nun hat die kantonale Regierung die Motion zu einem Postulat abgeschwächt übernommen. So muss sie lediglich einen Bericht und keine neuen Gesetzesartikel vorlegen.

Das sei gut so, findet Züritrails, weil es den Prozess beschleunige und es in Zürich ja gar keine Gesetzesänderung brauche. Das Mountainbikefahren auf Wegen ist erlaubt. Jetzt geht es aus Sicht des grössten Mountainbike-Vereins der Schweiz darum, die Koexistenz auf Wegen von offizieller Seite zu kommunizieren.

Alle Parteien sind sich einig

Tatsächlich steht im Vorstoss, «eine von gegenseitiger Toleranz geprägte Koexistenz aller Erholungssuchenden zu Fuss, zu Ross oder auf dem Velo» sei anzustreben. Alle im Kantonsparlament vertretenen Parteien unterstützen das Postulat.

Ein Meilenstein sei das, jubelt Züritrails auf seiner Website. Der Rückhalt, den die Mountainbikerinnen bei Parlamentariern im ganzen Kanton geniessen, ist eindrücklich. Der Bedarf nach befahrbaren Wegen ist anerkannt und ebenso, dass dieser nun gedeckt werden muss.

Dass die Koexistenz auf Wegen zur kantonsweiten Norm wird, ist jedoch nicht sicher. Auch wenn sie aktuell gemäss Uetliberg-Urteil gilt –  mit Ausnahme von Gemeinden, die dies auf ihrem Gebiet anders regeln. Postulant Katumba erwartet vom nun in Gang gesetzten Prozess, dass die Rechtslage geklärt werde. Wenn alle Wege befahren werden dürfen, müsse definiert werden, welche Wege als Wege gelten, sagt er im Gespräch mit Ride. Er kann sich auch vorstellen, dass die Freigabe für Mountainbikerinnen aufgrund der Wegklasse geschieht, wie das derzeit auf Bundesebene diskutiert wird.

Als Präsident der Parlamentarischen Gruppe Sport unterstützt SVP-Kantonsrat Daniel Wäfler Katumbas das Postulat. Die Planung der nötigen Infrastruktur und das Vermeiden von Zielkonflikten sei das Kernanliegen des Vorstosses. «Es soll den Mountainbikenden künftig mehr Wege legal eröffnen und die Infrastrukturplanung auch darauf ausrichten.» Das klingt schon wieder eher nach dem Gusto der Biker.

Das Postulat lässt sich verschieden auslegen

Die kantonalen Ämter arbeiten nun den Bericht aus, den der Regierungsrat als Antwort auf das Postulat vorlegen wird. Darin wird er festhalten, was er an Infrastruktur für Mountainbiker für notwendig hält und wie der Bedarf nach Ansicht des Kantons gedeckt werden soll. Auch ist es möglich, dass er – wie von Kantonsrat Katumba erwartet – sich dazu äussert, ob die Koexistenz auf Wegen gesetzlich neu geregelt werden muss, oder ob die geltenden Gesetze genügen.

Im Postulat steht auch: «Mit einer attraktiven und bedarfsgerechten Mountainbike-Infrastruktur soll die Nachfrage soweit gelenkt werden, um Nutzerkonflikte mit anderen Erholungssuchenden möglichst zu minimieren und Natur, Wild und Landschaft zu schonen.» Eine Formulierung, die wohl alle unterschreiben können, die sich in der Natur bewegen, von den Mountainbikerinnen bis zu den Jägern. Solange sie sich nicht auf eine Umsetzung einigen müssen, können alle ihre Interpretation pflegen. Die Kantonsregierung wird ihre Interpretation, also ihren Bericht, spätestens in zwei Jahren liefern.


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