Ist das Berner Singletrail-Verbot bereits wieder vom Tisch? | Ride MTB

Ist das Berner Singletrail-Verbot bereits wieder vom Tisch?

Der Protest der Mountainbiker gegen das geplante Singletrail-Verbot im Kanton Bern trägt Früchte. Nach einer Aussprache zwischen den kantonalen Behörden, den Landbesitzern, den Reitern und den Mountainbikern könnte die umstrittene Änderung des Artikels 22 nicht in den definitiven Gesetzestext einfliessen.

Mit ihrer Absicht, im Kanton Bern den Mountainbikern den Zugang zu allen Singletrails per Gesetz zu untersagen, haben die Beamten die Rechnung nicht mit der unterdessen erstarkten Gemeinschaft der Biker gemacht. Nach der Publikation des Gesetzesvorschlages hagelte es von allen Seiten Proteste, selbst aus dem nicht immer bikefreundlichen Berner Tourismus kamen kritischen Voten. Nun scheinen die Wogen noch der Ausarbeitung des definitiven Gesetzestextes geglättet. Nach der Aussprache ist man sich einig, nach partnerschaftlichen Lösungen zu suchen statt Scheinlösungen per Gesetz zu verabschieden. Radfahren soll im Kanton Bern auch in Zukunft nur «abseits von Wegen und besonders bezeichneten Pisten» verboten sein. Entschieden wird im Spätsommer, wenn die Gesetzesvorlage vor das Parlament kommt.
 


Pressemitteilung von Trailnet:

Partner schlagen Massnahmenpaket vor

Die Interessenvertreter der Waldbesitzer, Radfahrer und Reiter wollen sich vermehrt für ein konfliktfreies Nebeneinander der Waldbesucher einsetzen. Dabei haben sie erkannt, dass die Entschädigung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Waldbesitzer über Artikel 22 nicht zufriedenstellend gelöst würde. Die Berner Waldbesitzer sind bereit, auf die vorgeschlagene zusätzliche Einschränkung der Radfahrer und Reiter im Wald zu verzichten, wenn die Politik umsetzbare Lösungen für die Entschädigung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen findet. Das ist das Ergebnis eines Runden Tisches, der im Rahmen der Vernehmlassung der Teilrevision Kantonales Waldgesetz vom Amt für Wald organisiert worden ist.

In der Vernehmlassung zur Teilrevision des Kantonalen Waldgesetzes (KWaG) hat sich insbesondere ein Punkt als strittig erwiesen: Art. 22 sieht vor, dass Radfahren und Reiten auf Waldstrassen und besonders bezeichnete Wege und Pisten beschränkt werden sollen. Damit will der Kanton Bern die Eigentumsrechte der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer besser schützen.

Das Amt für Wald (KAWA) hat im Laufe der Diskussionen festgestellt, dass sowohl auf der Seite der Waldbesitzer als auch auf der Seite der Biker und Reiter Gesprächsbereitschaft für partnerschaftliche Lösungen besteht. Aus diesem Grund hat das KAWA zu einem Runden Tisch eingeladen. Folgende Organisationen haben daran teilgenommen: der Verband Berner Waldbesitzer (BWB), das Mountainbike-Netzwerk Trailnet sowie der Zentralschweizerische Kavallerie- und Reitsportverband (ZKV).

Zuhanden der Vernehmlassung haben sich die Partner auf ein Massnahmenpaket geeinigt, das die folgenden drei Eckpunkte umfasst:

  • Verhaltenskodex bereitstellen: Trailnet ist bereit, einen umfassenden Ehrenkodex zum Verhalten im Wald auszuarbeiten und unter seinen Mitgliedern zu verbreiten. Die Dachorganisation des ZKV, der Schweizerische Verband für Pferdesport, verfügt bereits über einen solchen Kodex und setzt ihn mit guten Erfahrungen ein.
  • Vereinbarungen stärken: Die Partner anerkennen, dass schon gute lokale Beispiele bestehen. Sie wollen aber noch vermehrt nach Lösungen suchen und gemeinsame Vereinbarungen treffen.
  • Erholungsleistungen abgelten: Die genannten Massnahmen helfen, das Nebeneinander der Waldbenützer konfliktfreier zu gestalten. Radfahren und Reiten sind jedoch nur ein Teil der zunehmenden Inanspruchnahme des Waldes durch die Bevölkerung. Eine Umfrage des Bundesamtes für Umwelt hat kürzlich gezeigt, dass fast 94 Prozent der Befragten regelmässig den Wald besuchen. Sie sind auch der Meinung, dass die Leistungen des Waldes zu Gunsten der Öffentlichkeit etwas kosten dürfen. Den Waldbesitzenden entstehen Umtriebe, Haftungsrisiken und Schäden an Infrastrukturen und Wald, deren Kosten sie derzeit alleine tragen müssen. Die Partner des Runden Tisches zeigen Verständnis für die Forderung der Waldbesitzenden nach einer angemessenen Entschädigung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen von allen Nutzniessern und nach einer Entlastung von den daraus entstehenden Haftungsrisiken.

Vor diesem Hintergrund würde der BWB verzichten, auf der vorgesehenen zusätzlichen Beschränkung in Art. 22 KWaG zu beharren. Weiterhin könnte der Status quo gelten, der das Reiten und Radfahren «abseits von Wegen und besonders bezeichneten Pisten» verbietet.

Dieses Massnahmenpaket wird in die heute Freitag abgeschlossene Vernehmlassung zur Teilrevision KWaG einfliessen. In den nächsten Wochen wird die Volkswirtschafts-direktion alle eingegangenen Antworten umfassend auswerten. Voraussichtlich im Spätsommer wird die Regierung des Kantons Bern einen Vorschlag zuhanden des Grossen Rats verabschieden.

www.trailnet.ch