Drohnenregulierung: Mach mal kurz den Flugschein | Ride MTB

Drohnenregulierung: Mach mal kurz den Flugschein

Drohnenfliegen ist simpel und einfach zugänglich, der Trend absehbar. Der Hobbyflugverkehr stört aber viele unbeteiligte Personen mit nervigem Surren oder Ungewissheit über den Zweck solcher Flüge. Ein luftiges Selfie an der Seepromenade, dem Kumpel auf einem stark frequentierten Trail nach- oder ungefragt in der Nachbarschaft rumfliegen, damit ist nun Schluss. Seit dem 1. Januar 2023 darf ohne Registrierung oder Prüfung du somit ohne Einhaltung der Regeln nicht mehr geflogen werden. Die Hürde zum Flugschein ist hingegen nicht sehr hoch.

Wen betriffts?

Während der Betrieb von Drohnen (Unmanned Aircraft Systems, kurz UAS) in der EU seit dem 31. Dezember 2020 reguliert ist, durfte in der Schweiz noch «wild» weitergeflogen werden. Es bestanden zwar bereits Regeln, Zeugnis über die Drohnenkenntnisse und deren Gesetze musste allerdings nicht abgelegt werden. Doch seit dem 1. Januar 2023 gelten die EU-Regelungen für Drohnenflüge auch hierzulande.

Für private wie auch kommerzielle Drohnenpiloten gilt eine Registrierungspflicht sowie das Absolvieren einer Online-Prüfung. Ausgenommen von dieser Regelung sind jene, die Drohnen unter 250 Gramm steigen lassen, dies aber nur sofern diese keine Aufnahmegeräte wie Kameras oder Mikrofone an Board hat – also die wenigsten. Deshalb gilt die Registrierung auch für Nutzer von Kameradrohnen bis 250 Gramm, darüber und bis 25 Kilogramm muss zusätzlich eine Online-Prüfung abgelegt werden.

Diese Drohnen zählen zur offenen Kategorie und werden in die Unterkategorien A1 (<250g), A2 (<4kg) und A3 (<25kg). Drohnen der offenen Kategorie müssen weiter mit einer Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3, C4) versehen sein. Beispielsweise ist die Dji Mavic 3 C1-klassifiziert und gehört mit ihrem Gewicht von 895 Gramm in die Kategorie A1. Drohnen ohne Klassenmarkierung fallen in die Überganskategorie, wo leicht angepasste Regeln gelten. Diese gelten bis Ende 2023, danach könnte es schwieriger werden, Drohnen ohne Klassenmarkierungen betreiben zu dürfen.

Registrierung und Prüfung

Die Registrierung für das Betreiben von Drohnen der offenen Kategorie geschieht über die UAS-Registrierungsplattform via Website des BAZL (Bundesamt für zivile Luftfahrt). Drohnenfliegen ist in der Schweiz nach Gesetz erst ab dem 12. Lebensjahr möglich, in den anderen europäischen Ländern erst ab 16 Jahren.

Nach der Registrierung und aufsetzen des Benutzerkonto kann direkt mit Lehrgang und Prüfung begonnen werden. Auch wenn beim Benutzerkonto Daten wie ID-/Passnummer oder der Versicherungsnachweis nachträglich hinterlegt werden können, für die Prüfung sind sie Pflicht. Apropos Versicherung: Bedingung ist eine Privathaftpflichtversicherung, die eine Schadenssumme von mindestens einer Million Franken deckt, sollte es trotz aller Vorsicht beim Fliegen zu Material- oder Personenschaden kommen.

Der Lehrgang mit anschliessendem Wissenstest besteht aus den folgenden acht Modulen: Aviation regulations, Air safety, Human performance, Operational procedures, UAS general knowledge, Privacy/data protection, Insurance und Security. Jedes Modul beginnt mit einem Lernblock, gefolgt von insgesamt 36 Prüfungsfragen mit Multiple-Choice-Antworten.

Die Prüfung bestanden hat, wer über 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet hat. Wer die Lernblöcke aber aufmerksam absolviert, dürfte mit dem richtigen Beantworten keine Mühe haben. Das Ganze hat man in rund zwei Stunden durch. Das Zertifikat kann unmittelbar nach bestandenem Test heruntergeladen werden und wird einem zusätzlich auf die hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.

Gut informiert, ist die halbe Miete

Die Prüfung einmal absolviert, muss nicht jede einzelne Regel auswendig aufgesagt werden können. Die wichtigsten Regeln, wie über maximale Flughöhe, Fliegen um und über Personen, Flugverbotszonen, Privatsphäre oder körperliche und geistige Fitness sollten dennoch geläufig sein. Wichtig ist deswegen die Planung, dass man sich vor einem Flug spezifisch informiert, dabei die Informationsquellen kennt und falls nötig, entsprechende Behörden, Landeigentümer oder Privatpersonen anfragt.

Wer seine Drohne im Ausland fliegen möchte, sollte sich unbedingt mit der entsprechenden Gesetzgebung des Reiseziels auseinandersetzen. Dazu bietet die EASA-Website eine Liste mit Links zu den wichtigsten Infos der EASA-Mitgliederstaaten, zu denen 27 europäische Länder plus Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz gehören. In diesen Ländern ist das Betreiben von Drohnen der Kategorien A1/A3 mit dem EASA-Zertifikat gestattet.

Aktuell ist für die Zertifizierung keine praktische Prüfung nötig. Doch ohne die nötigen Fertigkeiten sind Drohnenflüge nicht empfehlenswert. Hindernisfreie Flächen wie abgeerntete Getreidefelder und Wiesen eignen sich gerade für Neulinge am besten, um das Beherrschen der kleinen und flinken Fluggeräte zu erlernen. Im schlimmsten Fall stürzt die Drohne ins offene Feld und nicht in Bäume, Felsen oder Gewässer. Eine eine gute Beherrschung bringt Sicherheit, macht deutlich mehr Spass und die Qualität von Filmaufnahmen steigt mit dem eigenen Können.

Links zum Thema

bazl.admin.ch/drohnen

bazl.admin.ch/bazl/drohnen/uebergangskategorie

easa.europa.eu/civil-drones

eur-lex.europa.eu