Aktuell illegal: Lenker über 70 Zentimeter!
Die Verordnung VTS Artikel 213 Absatz 1ter gibt heute den Tarif durch: Ein Fahrradlenker darf respektive muss zwischen 40 und 70 Zentimeter breit sein. Und am zeitgemässen Mountainbike ist der Lenker längst länger als 70 Zentimeter, die Breiten haben sich zwischen 720 und 760 bis maximal 800 Millimetern «eingependelt».
Diese Breitenpflicht zwischen 40 und 70 Zentimetern wird auf den 15. Januar 2017 aufgehoben, respektive die entsprechenden Artikel aus der Verordnung gestrichen. Dann können Lenker ebenso breit sein wie die maximal zulässige Breite eines Bikes, das heisst bis zu einem Meter. Das sollte auch für äusserst Gravity-orientierte Bikes mehr als genug sein.
Die besagte Verordnung hielt auch stets eine Pflicht für eine Glocke am Velo fest, ausser das Bike wiegt weniger als 11 Kilo. Damit ist auf den 15. Januar 2017 auch Schluss: Am Fahrrad braucht es keine Klingel mehr.