Suva definiert Downhiller als Hochrisiko-Sportler | Ride MTB

Suva definiert Downhiller als Hochrisiko-Sportler

Die Schweizerische Unfallversicherung «Suva» kann Leistungen kürzen, wenn Biker besondere Risiken bei der Ausübung ihres Sports eingehen. Wettkampf-Downhillern können Versicherungsleistungen gar ganz entzogen werden, aber auch «normalen» Mountainbikern drohen Leistungskürzungen.

Aufgrund der Einschätzung des Gefahrenpotenzials rangiert bei der Suva Downhill-Racing auf der gleichen Ebene wie etwa Base-Jumping oder Hydro-Speed. Diese Einstufung kann bei einem Unfall für den Gravity-Biker folgenschwer sein: Denn gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (Art. 39 UVG und Art. 50 UVV) werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen verweigert. Wagnisse sind dabei Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehrungen zu treffen, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Es wird dabei unterschieden zwischen absoluten und relativen Wagnissen, die Suva listet Downhill-Rennen als absolutes Wagnis, im genauen Wortlaut: «Abfahrtsrennen mit Mountain-Bikes inkl. Training auf der Rennstrecke (sogenanntes Downhill-Biking)».  

Downhill als absolutes Wagnis

Angela Zobrist, Mediensprecherin der Suva, präzisiert und erklärt die genauen Voraussetzungen, die zu einer Leistungskürzung bei Abfahrtsrennen führen können: «Als absolutes Wagnis beim Downhill-Biking gelten nur Rennen und das Training auf der Rennstrecke. Dazu wollen wir klarstellen, dass nicht etwa jedes Training auf einer Rennstrecke zu einer Wagnis-Leistungskürzung führt. Sondern nur ein Training auf einer Downhill-Rennstrecke im Hinblick auf ein bevorstehendes Rennen, weil dann davon auszugehen ist, dass die Grenzen ausgelotet und ähnliche Risiken wie beim Rennen eingegangen werden. Das Rennen selbst gilt demzufolge selbstverständlich auch als absolutes Wagnis.»

Spezifischer Versicherungsschutz für Downhillprofis

Für den Versicherungsschutz der Downhillprofis werden deshalb spezifische Vorkehrungen getroffen: «Mit der Lizenz bekommt jeder Athlet eine subsidiäre Unfallversicherung, welche die Kosten deckt, die die normalen Versicherungen eventuell nicht decken. Egal ob Rennen, Training oder Einkaufsfahrt. Diese Versicherung deckt Unfälle ab, die auf dem Bike passieren», berichtet Claudio Caluori, Teamchef des Downhillteams Scott-11.

Die Suva betont, dass ihrerseits kein Unterschied zwischen Hobby- und Profi-Downhiller gemacht werde. Ausschlaggebend sei lediglich, dass das Verletzungsrisiko beim Abfahrts-Bikesport wesentlich höher sei als beim gewöhnlichen Biken. Weiter stellt die Suva klar, dass Kürzungen nur Geldleistungen beträfen. Rentenzahlungen seien eines der wichtigsten Beispiele für Geldleistungen. Heilungskosten seien nicht von Kürzungen betroffen. Zobrist konkretisiert wiederum: «Die Unfälle mit Leistungskürzungen sind im Downhill-Biking äusserst selten. Bei einem absoluten Wagnis betrachtet man bei der Frage nach einer Kürzung nicht den individuell- konkreten Einzelfall. Hingegen sind beim Mountainbiking aufgrund des Gefahrenpotenzials auch relative Wagnisse denkbar, wenn die sportüblichen Regeln oder Vorsichtsgebote in schwerwiegender Weise missachtet werden. In diesen Fällen würde bei der Kürzungsfrage der Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände geprüft.»  

Biken als relatives Wagnis

Was bedeuten diese Bedingungen der Suva für den normalen Biker, der nicht auf Downhill-Strecken unterwegs ist? «Normales» Mountainbiking stellt gemäss Suva eine voll gedeckte Sportart dar. Ist das Biken im individuellen Fall aber mit grossen Risiken verbunden, beispielsweise bei Ausübung des Sports mit hohem Tempo, auf sehr schwierigen Trails, bei sehr ungünstigen Wetterbedingungen, mit mangelhafter Ausrüstung oder geringer Erfahrung, so kann das Biken als relatives Wagnis eingestuft werden, wobei mit einer Kürzung der Geldleistungen um 50 Prozent zu rechnen ist. Denkbar ist gar eine gänzliche Verweigerung der Geldleistungen in besonders schweren Fällen. Beispielsweise wenn ein stark alkoholisierter Biker trotz Mahnung durch erfahrene Bike-Guides bei einer Fahrt bei Dunkelheit auf sehr schwierigen Trails verunfallt. Gemäss mehreren Versicherungsgesellschaften liegen bisher jedoch keine solchen Fälle vor.

Ein Weg um für den Hobby-Downhiller und den «normalen Biker» eine Deckung von Wagnis-Sportarten zu erreichen, ist beispielsweise der Einschluss einer sogenannten UVG- Differenzdeckung als Zusatzversicherung durch den Arbeitgeber oder der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Schweizer Versicherungsunternehmen empfehlen Sporttreibenden zudem, eine Privathaftpflicht für die Deckung von Drittschäden abzuschliessen. Dabei könne teilweise auch grobe Fahrlässigkeit gegen Mehrprämie ausgeschlossen werden.
Der Biker ist vor diesem Hintergrund gut beraten, seinen Versicherungsschutz bei Gelegenheit genau abzuklären.

Gefährliche Sportarten: Wagnisse-Liste auf der Webseite der Suva