Tessin will Verbot von Fullface-Helmen | Ride MTB

Tessin will Verbot von Fullface-Helmen

Verbot Fullface

Im September vergangenen Jahres hat das Tessiner Stimmvolk die Verhüllungsinitiative angenommen und damit bestimmt, dass im Schweizer Südkanton künftig auf öffentlichem Raum keine Gesichter verdeckt werden dürfen. Leidtragende sind nun die Mountainbiker: Ab 1. Juli 2014 gilt deswegen ein Verbot von Fullface-Helmen.

Die Volksinitiative, die am 22. September 2013 vom Souverän angenommen wurde, hat ursprünglich darauf abgezielt, religiöse Verschleierungen wie das Tragen einer Burka beziehungsweise eine Nihab zu verbieten. Die konsequente Umsetzung des Volkswillens hat nun aber Folgen weit über die Einschränkung religiöser Traditionen hinaus. So kommt es wegen dem neuen Gesetz erstmals zu einem Verbot von Fullface-Helmen bei Mountainbikern.

Für den Mountainbikesport im Tessin dürfte diese Regelung zu drastischen Veränderungen führen. Denn mit seinem forschen Vorgehen setzt das Tessiner Kantonsparlament faktisch ein Downhill-Verbot durch. Per Gesetz sei das «Verhüllen oder Verbergen des Gesichts auf öffentlichen Strassen, Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt». Das gelte natürlich auch für Sportler, und da könne man keine Ausnahme machen.

Schwerwiegend dürfte der Entscheid für die Downhill-Strecke am Monte Tamaro sein. Während beispielsweise in Süddeutschland Polizisten dafür eingesetzt werden, eine Zweimeterregelung zu kontrollieren und die Mountainbiker von den Singletrails fern zu halten, wird der Kanton Tessin das neue Verhüllungsgesetz durchsetzen müssen. Bereits jetzt ist klar, dass die Kantonspolizei Tessin regelmässig auf dem Monte Tamaro Kontrollen durchführen wird. Diese fordert die Downhiller zu einer vorsichtigeren Fahrweise auf, dann sei die Abfahrtsstrecke auch mit einem herkömmlichen oder gänzlich ohne Fahrradhelm bedenkenlos zu befahren.

Das Verhüllungsverbot für Mountainbiker wird per 1. Juli 2014 eingeführt. Zuwiderhandlungen können zu Bussen bis zu 500 Franken führen, im Wiederholungsfall kann das Fahrrad konfisziert werden. Bikeshops im Tessin ist es ab diesem Tag untersagt, Fullface-Helme zu verkaufen.