Kanton Bern will Singletrail-Verbot für Mountainbiker | Ride MTB

Kanton Bern will Singletrail-Verbot für Mountainbiker

Mit der Überarbeitung des kantonalen Waldgesetzes will der Kanton Bern die Mountainbiker flächendeckend von den Singletrails verbannen. Kommt das revidierte Gesetz durch, können künftig Mountainbiker auf Singletrails mit bis zu 20'000 Franken gebüsst werden.

Der Gesetzestext, der nun in die Vernehmlassung geht, enthält folgenden Artikel: «Reiten und Radfahren im Wald abseits von Waldstrassen und besonders bezeichneten Wegen und Pisten ist verboten.» Bisher war einzig Radfahren abseits von Wegen verboten. Artikel 46 des Gesetzesvorschlags doppelt nach: «Mit Busse bis zu 20'000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich abseits von Waldstrassen und besonders bezeichneten Wegen und Pointen reitet oder Rad fährt.»

Das Vernehmlassungspapier liefert die Begründung für die Verschärfung: Fahrräder hinterliessen insbesondere bei nasser und feuchter Witterung oftmals bleibende Beeinträchtigungen auf nicht festen Wegen. Zudem nehme das Konfliktpotenzial zwischen Radfahrern und anderen Waldbesuchern laufend zu. Diese beiden Aspekte reichen dem Kanton Bern, um die Mountainbiker per Gesetz von den Singletrails zu verbannen. Als versuchen sich die Verfasser des Papiers zu rechtfertigen, schieben sie nach, dass sich diese Änderungen für die Betroffenen nur punktuell auswirken würde weil ein grosses Netz an Waldstrassen und bezeichneten Pisten bestehe.

Keinen Eingang hat bei den Kantonsbehörden gefunden, dass Mountainbiken unterdessen zu einer der wichtigsten Freizeitbeschäftigungen der Schweizer gehört und diese gemäss vieler Studien ein Bedürfnis nach Singletrails ausweisen. Worauf die Verfasser die Aussage begründen, dass das Konfliktpotenzial zunehme, bleibt ungeklärt. Kommt der Gesetzestext durch, wäre der Mountainbike-Tourismus im Berner Oberland aber auch im Berner Jura faktisch tot.

Nun regt sich gegen die Änderung des Waldgesetzes Widerstand. Unter Federführung von Trailnet soll die Änderung des Artikels 22 nicht in den finalen Gesetzestext einbezogen werden. Um sich dem Protest gegen dieses Gesetzesänderung anzuschliessen, richtet man sich idealerweise an den Verein Trailnet, der die Mountainbiker in dieser Sache kompetent vertritt. Der Verein hat auf Dienstag, 17. Januar eine grosse Informationskampagne angekündigt, welche auf Ride.ch umfangreich wiedergegeben wird.

www.trailnet.ch

Link zu den offiziellen Dokumente der Gesetzesänderung:
www.be.ch

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 2. März, entsprechende Eingaben sind an folgende Adresse zu richten:
Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern
Rechtsabteilung
Münsterplatz 3a
3011 Bern
consultation@vol.be.ch


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