Italien führt Lichtpflicht für Radfahrer ein
Die Lichtpflicht umfasst gemäss Artikel 68 der «Codice della Strada» einen roten Rückstrahler nach hinten und einen weisses Licht nach vorne. Und wie auferstanden aus längst vergangenen Tagen: Rückstrahler an den Pedalen. Die Beleuchtung muss funktionieren, eine Pflicht, diese auch einzuschalten, gibt das Gesetz aber nicht vor. Wann das Licht eingeschaltet sein muss, ist umstritten.
Zwar kann mit 26 bis 102 Euro gebüsst werden, wer kein Licht montiert hat. Es wird aber erwartet, dass diese Vorschrift von der Polizei faktisch nicht kontrolliert wird. Vielmehr geht es um versicherungstechnische Fragen, um bei einem Unfall die unbleuchteten Radfahrer allenfalls zur Mithaftung heranziehen zu können.
Schweiz und Deutschland sind strikter
Deutschland verfügt seit je her eine Beleuchtungspflicht bei Fahrrädern. Da muss das Licht bei schlechten Lichtverhältnissen zudem auch eingeschaltet werden. Die Schweiz indes hat in diesem Jahr von sich hören gemacht mit der weltweit härtesten Lichtvorschrift für E-Bikes. Diese müssen seit 1. April über ein Licht verfügen, das permanent und überall eingeschaltet ist. Dies unabhängig der Motorstärke, der Lichtverhältnisse oder dem Terrain. Also auch am hellichten Tag auf dem Singletrail oder der Waldstrasse.