Gericht hebt Doping-Urteil gegen Helen Grobert auf | Ride MTB

Gericht hebt Doping-Urteil gegen Helen Grobert auf

Ihre Verurteilung als Doperin durch ein deutsches Amtsgericht hat Helen Grobert nie akzeptiert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat diese nun aufgehoben, weil Lücken in der Beweisführung festgestellt worden seien, wie die Deutsche Presseagentur berichtet. An der Sperre der Nationalen Deutschen Antidoping Agentur ändert der Richterspruch nichts. Er stellt nur in Frage, ob Groberts Verhalten in Deutschland strafbar ist. Dieser Fall wird nun neu aufgerollt.

2017 war die Deutsche Cross-Country-Athlegin Helen Grobert in einer Trainingskontrolle hängen geblieben. 2018 erklärte sie ihren Rücktritt, 2020 sperrte die Nationale Deutsche Antidoping Agentur (NADA) sie rückwirkend für vier Jahre. Die gut informierte Redaktion von acrossthecountry.net bietet eine fundierte Aufarbeitung der Ereignisse bis 2020. 2021 schliesslich fand der Strafprozess vor dem Amtsgericht Landshut-Thiengen statt. Dieses verurteilte die deutsche Cross-Country-Meisterin von 2015 wegen Dopings und des Besitzes von Dopingmitteln zu einer Geldstrafe von 6750 Euro. 

Helen Grobert wehrte sich gegen das Urteil, machte Unstimmigkeiten im Umgang mit ihren Urinproben geltend. Zudem argumentierte ihr Anwalt, dass das Vergehen, welches ihr das Gericht vorwarf, in der Schweiz stattgefunden habe, wo Doping kein strafgerichtliches Delikt ist. Dieser Argumentation folgt das Oberlandesgericht. Es sei nicht bewiesen, dass sich Helen Grobert mit der in ihrer Wohnung sichergestellten Testosteronsalbe einen sportlichen Vorteil habe verschaffen wollen.

Der Fall geht nun an das Amtsgericht Waldshut-Thiengen zurück und muss von diesem neu beurteilt werden. Wann dies geschieht, ist offe. Der Vorwurf der lückenhaften Beweisführung wirft allerdings auch Fragen auf zur Sperre durch die NADA. 2022 läuft diese aus. Helen Grobert hat jedoch nie die Absicht geäussert, in den Rennsport zurückzuehren. Sie kämpft um ihre Ehre und gegen die Geldstrafe.