Flückiger erhebt schwere Vorwürfe gegen Dopingbehörden | Ride MTB

Flückiger erhebt schwere Vorwürfe gegen Dopingbehörden

Mitte August platze eine Bombe im Mountainbikesport, Mathias Flückiger testete anlässlich der Schweizer Meisterschaften im Cross-Country positiv auf eine verbotene anabole Substanz. Nun meldet sich Flückiger erstmals: «Ich habe Zeranol nicht wissentlich zu mir genommen.». Gleichzeitig richtet Flückiger schwere Vorwürfe an die Antidoping-Organisation Swiss Sport Integrity.

Vorwürfe gegen Swiss Sports Integrity

Parallel zur Beteuerung seiner Unschuld gibt es Vorwürfe seitens Flückiger gegen die Antidoping-Organisation Swiss Sport Integrity: Die in der A-Probe gefundene Menge sei so gering, dass diese nur als atypisches Resultat hätte gewertet werden dürfen, nicht jedoch als positives Resultat. Das vom Doping-Verband WADA akkreditierte Labor in Lausanne wies auch in seinem Dopingkontrollrapport über die A-Probe darauf hin, dass dies auf die Konsumation von verunreinigtem Fleisch hindeuten könnte. Die gefundene Kleinstmenge habe ohnehin keinerlei leistungsfördernde Wirkung, so die Argumentation von Flückiger weiter.

Um falsche Vorverurteilungen zu verhindern, hat die WADA genau für derartige Fälle eine Handlungsanweisung für die Anti-Doping-Behörden erlassen, wie in solchen Fällen vorzugehen wäre, die sogenannte Stakeholder Notice regarding potential meat contamination cases vom 1. Juni 2021. Dieser Handlungsanweisung ist Swiss Sport Integrity leider nicht gefolgt, gibt der Berner bekannt. Hiernach hätte die A-Probe nur als «atypisches Resultat» gewertet werden dürfen, nicht jedoch als «positives Resultat».

Die Argumentation in der Medienmitteilung von Flückiger lautet weiter: Diese Beurteilung wäre gerade angesichts der (im Vergleich zu anderen Labors) noch viel sensibleren Messmethoden des Lausanner Labors dringend angezeigt gewesen. Die bei Flückiger in der A-Probe gefundene Menge ist tiefer (0.3 ng/mL) als der Schwellenwert für mögliche Fleischkontaminationen (5 ng/mL). Zudem gab Flückiger gemäss eigenen Angaben wenige Tage vor und wenige Tage nach dem Test vom 5. Juni zwei negative Anti-Doping-Proben ab.

Fall bleibt vorerst noch offen

In der Zwischenzeit hat Flückiger die Akten von Swiss Sport Integrity konsultiert und vom Lausanner Labor alle Unterlagen, das sogenannte Document Packages, betreffend der A-Probe verlangt. Swiss Sport Integrity hat bis zur Aushändigung dieses Documentation Packages alle Fristen ausgesetzt, weshalb bis heute keine B-Probe beantragt wurde.
 

 


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