Endlich nicht mehr per Gesetz vorgeschrieben: Die Velo-Glocke! | Ride MTB

Endlich nicht mehr per Gesetz vorgeschrieben: Die Velo-Glocke!

Bisher mussten alle Bikes, die schwerer als 11 Kilo sind, mit einer Glocke ausgerüstet sein. Doch ab jetzt ist dieser alte Zopf per Gesetzesänderung abgeschnitten. Es gibt in der Schweiz also ab sofort keine Pficht mehr, am Velo eine Glocke spazierfahren zu müssen.

Schluss mit Klingel

Ein dezentes «Pling» kann die Verkehrsteilnehmer ganz unaufgeregt auf ein nahendes Fahrrad hinweisen – aber eine gesetzlichen Pflicht für eine Glocke gibt es nicht mehr seit dem 15. Januar 2017. Der Artikel wurde aus der entsprechenden Verordnung gestrichen. Dennoch werden viele Velofahrer weiterhin auf eine Glocke setzen, die Polizei kann aber das Fehlen dieser nicht mehr büssen. Für viele Mountainbiker ist anstatt der Glocke wohl eine Bärenglocke respektive Trail Bell die bessere Lösung.

Lenker bis ein Meter Breite

Nicht nur mit der Klingelpflicht ist Schluss. Auch mit einer eher kuriosen Lenkervorschrift ist Ende Gelände. Bis anhin durften Lenker nicht breiter als 70cm sein, womit fast alle Mountainbikes quasi illegal waren. Ab sofort kann ein Lenker bis zu einem Meter breit sein.


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