Die Stadt Zürich reagiert auf das Uetliberg-Urteil
Die Mountainbike-Gemeinde jubelte: Das Bezirksgericht hatte die relevanten Gesetze so ausgelegt, dass Mountainbiker im Kanton Zürich auf allen in Karten verzeichneten Wegen fahren dürfen, auf denen kein Fahrverbot signalisiert ist.
Doch nicht alle Trailfreunde feierten. Einige fragten sich: Wie werden die Behörden reagieren? Nehmen sie das Urteil so hin? Werden sie versuchen, das Gesetz zu ändern, offen formuliertes schärfer zu fassen? Oder werden sie die schönsten Singletrails des Kantons mit Fahrverboten sperren?
Die Stadt mochte das Urteil nicht kommentieren. Grün Stadt Zürich, verantwortlich für die Wälder auf Stadtgebiet, verwies auf eine hängige Motion zum Thema Mountainbiken im Wald, die Ende Januar im Stadtrat diskutiert werden sollte.
Die Stadt wartet auf den Kanton
Das ist nun geschehen. Der Stadtrat anerkennt die Argumentation des Bezirksgerichts, welches Befahrbarkeit eines Wegs weiter auslege als bisher. «Sie habe sich einerseits durch den technischen Fortschritt der Mountainbikes verändert und hänge andererseits auch von den individuellen Fähigkeiten der Mountainbikenden ab», paraphrasiert die Mitteilung des Stadtrats das Urteil.
«Wie diese Auslegung umgesetzt werden soll, liegt nun beim Kanton», heisst es da weiter. Die Stadt werde die weitere Entwicklung des Mountainbike-Verkehrs im Wald beobachten und analysieren, welche Wege eines besonderen Schutzes bedürfen und welchen Einfluss das auf die Signalisation habe. Ziel sei weiterhin das rücksichtsvolle Miteinander am Uetliberg.
Die Stadt wartet also auf den Kanton und welche Konsequenzen er aus dem Urteil zieht. Zugleich stellt sie neue Signalisationen in den Raum, sollte sie zur Einschätzung gelangen, dass gewisse Wege dieser bedürften. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.