Die Bikeshops müssen zurück in den Reparatur-Modus | Ride MTB

Die Bikeshops müssen zurück in den Reparatur-Modus

Der Bundesrat hat zur Infektionskontrolle härtere Massnahmen ergriffen, es kommt ab dem 18. Januar zum Einzelhandels-Lockdown. Offen bleiben dürfen Läden, die Produkte des täglichen Bedarfs anbieten sowie Betriebe, die Reparaturen durchführen. Somit bleiben – wie im Frühjahr 2020 – die Werkstätten der Bikeshops offen.

Reparieren ja, Verkaufen nein: Dieses Regime gilt ab Montag, 18. Januar 2021 wieder in den Bikeshops. Wie bereits im Frühjahr 2020 sind in den Fahrradfachgeschäften die Verkaufsabteilungen unzugänglich zu machen. Fahrrader dürfen gemäss den behördlichen Weisungen nicht im Ladenlokal verkauft werden. Wird als Verkaufskanal das Telefon, ein Mail, ein Video-Chat oder ein Webshop genutzt, ist ein Fahrradverkauf möglich, auch erlaubt sind Testfahrten unter Einhaltung eines Sicherheitskonzeptes.

Weiterhin erlaubt sind ab 18. Januar in den Bikeshops Reparaturen, um die Mobilität der Bevölkerung sicherzustellen. In der Pressekonferenz von 13. Januar war die Rede davon, dass die Regelungen sicher bis Ende Februar gelten sollen.