Blattschuss der österreichischen Jäger gegen die Mountainbiker | Ride MTB

Blattschuss der österreichischen Jäger gegen die Mountainbiker

Die österreichischen Jäger haben gut lachen

In Österreich wird am 1. April eine härtere Gangart im Umgang mit Mountainbikern an den Tag gelegt: Mountainbike-Magazine sind ab sofort verboten während das Befahren von Singletrails neu anhand der Bewegungsdaten erkannt und danach automatisch verbüsst wird. Damit ist den österreichischen Jägern im Schatten der Corona-Wirren ein unerwarteter Coup gelungen.

Der neue Absatz 4 in Paragraph 47 des österreichischen Mediengesetzes verbietet neu und explizit den Vertrieb wie auch den Import von Mountainbike-Magazinen. Als Grund für die Einführung wird die Tatsache genannt, dass die Titel ihre Leser wiederholt zu Straftatbeständen, sprich dem Befahren von Singletrails, aufgefordert haben. Die Verlage seien nicht einsichtig, weshalb nun die juristischen Restriktionen eingeführt würden, teilt das Justizministerium mit. Per Dekret eingestellt wird demnach der österreichische Titel «Lines», die Einführung der deutschen Traditionstitel «bike» und «MountainBIKE» ist nicht mehr möglich. Der Schweizer Titel «Ride» wird diesen Einschnitt insbesondere im wichtigen Bundesland Vorarlberg spüren. Der österreichische Grenzschutz wird im Rahmen dieser Gesetzeseinführung verstärkte Grenzkontrollen durchführen.
 
Das per sofort geltende Verbot der Mountainbike-Medien gilt auch für einschlägige Websites, insbesondere auch Tourendatenbanken. Sie sind per sofort vom Netz zu nehmen oder haben sämtliche, Österreich betreffenden Inhalte zu löschen. Bei ausländischen Websites erfolgt die Massnahme automatisiert durch einen semantischen Filter. Dabei wird auf eine bewährte Servertechnologie aus Nordkorea gesetzt. Auf die Frage, ob dieses Vorgehen nicht übertrieben sei, entgegnet der ministeriale Mediensprecher Mag. Christian Rotz: «Wir haben mit den Mountainbikern jahrelang einvernehmliche Lösungen gesucht, um sie weg von den Trails zu bringen und haben ihnen die Vorzüge der Schotterstrassen ans Herz gelegt. Leider vergeblich. Die Verschärfung der Massnahmen haben sich die starrsinnigen Mountainbiker nun selbst zuzuschreiben.»

Automatische Verbüssung durch Social Tracking

Die Ernsthaftigkeit der österreichischen Justiz zeigt sich auch in einer weiteren Massnahme. Durch die Kombination von Bewegungsdaten aus dem Mobilfunk und den amtlichen Geodaten kann das Ministerium nun automatisiert fehlbare Mountainbiker ermitteln. Das Befahren eines Singletrails wird faktisch in Echtzeit und flächendeckend erkannt. Die Technologie nennt sich Social Tracking. Dem Algorithmus liegt die Annahme zugrunde, dass wer mit über 15 km/h auf einem Singletrail unterwegs ist, dies mit einem Mountainbike erfolgt sein muss und demnach illegal ist. Diese Echtzeiterkennung wurde vom selben nordkoreanischen Team wie die Netzsperrung der Mountainbike-Sites entwickelt. Dank ihr ist es dem Justizministerium ab sofort möglich, die fehlbaren Mountainbiker in Realtime zu erkennen und automatisiert zu büssen. Dabei ist mit Strafzahlungen von bis zu 500 Euro pro befahrenen Singletrail zu rechnen. Der Bussbetrag wird jeweils automatisch der nächsten Telefonrechnung hinzugefügt und ist nach oben hin unbegrenzt. 30 Prozent des Bussgeldes geht dabei an die lokale Jagdorganisation im Sinne einer Wiedergutmachung.

Das Anliegen der automatischen Verbüssung war eines der zentralen Anliegen des nationalen Jagdverbandes «Jagd Österreich». Sie hätten seit Jahren viel Zeit und Energie dafür verwenden müssen, renitente Mountainbiker zu stoppen und ihnen die Leviten zu verlesen, meint Pressesprecher Luzius Nolter. Das habe nun mit der automatischen Verbüssung endlich ein Ende und sie könnten sich endlich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, nämlich der Jagd und der Geselligkeit unter ihresgleichen.
 
Der Schritt zur Verschärfung des Umgangs mit Mountainbikern ist ein unerwarteter Paukenschlag durch die Jagdlobby – in der weidmännischen Sprache wohl als Blattschuss zu bezeichnen. Während die grosse Politik in Österreich aktuell mit Ausgehverboten und Mundschutzobligatorien absorbiert ist, wurde diese Gesetzesänderungen durch die starke Position in den Ämtern der Jäger, in diesem Fall im Begleitschutz durch die Landwirte, weitgehend unbemerkt und in nur knapp zwei Wochen durchgedrückt.


 
Hinweis: Dieser Artikel wurde am 1. April 2020 veröffentlicht und ist ein Aprilscherz. Der Inhalt entspricht nicht den Tatsachen, sondern ist eine überspitzte und satirische Überspitzung der Diskussion um Trail-Zugang in Österreich.