Baden-Württemberg: Die 2-Meter-Regel bleibt | Ride MTB

Baden-Württemberg: Die 2-Meter-Regel bleibt

Die Radverbände in Baden-Württemberg forderten 2014 in einer Petition mit 58.000 Unterschriften die Landesregierung auf, diese 2-Meter-Regelung zu streichen. Die Landesregierung folgte aber dem Druck von Waldbesitzer-, Jagd- und Wanderverbänden das Pauschalverbot beizubehalten. Im Gegenzug sollten großzügig schmale Wege zum Radfahren ausgewiesen werden.

Als Zielvorgabe wurden 850 Kilometer schmale Wege unter zwei Metern Breite alleine im Schwarzwald auszuweisen formuliert. 80 Kilometer davon waren bereits im Bestand, 70 Kilometer kamen bis 2015 dazu. Dass diese Zahlen den Bedarf nicht annähernd decken, zeigt ein Vergleich mit den 85.000 Kilometer Forststrassen im Land, die in erster Linie für den Forstbetrieb angelegt wurden. Die bestehenden, aber für Radfahrer verbotenen Wege unter zwei Meter Breite dürften mehrere 10.000 Kilometer Gesamtlänge haben.

So sind, nach Bereinigung der Zahlen, vier Jahre nach Vorstellung des Mountainbike-Handbuchs gerade einmal 185 Kilometer schmaler Wege im Wald zum Radfahren ausgewiesen. Seit 2015 bewegt sich der Zuwachs nur um magere 35 Kilometer. Damit ist die Zielvorgabe, 850 Kilometer alleine im Schwarzwald auszuweisen, kläglich gescheitert, teilt in einer Pressenachricht die Deutsche Initiative Mountain Bike e.V. - kurz DIMB – in Kooperation mit dem ADFC Baden-Württemberg e.V., dem Württembergischen Radsportverband e.V. und dem Badischer Radsportverband e.V. mit.

Die Landesregierung ist gemäss Pressemitteilung aufgefordert, das Scheitern des Konzeptes einzugestehen und die im «Fahrradland Baden-Württemberg» einzigartige Diskriminierung der Radfahrer aufzuheben. Der Eiertanz um die 2-Meter-Regel, an deren Wirksamkeit nur noch an Stammtischen geglaubt werde, lasse die Politik immer unglaubwürdiger werden. Dabei wäre gerade eine offenere Haltung zum Thema Mountainbike wichtig, um den ländlichen Raum für junge Menschen attraktiv zu halten.

Auch Gäste reisen gemäss DIMB lieber in Destinationen, die auf eine Freigabe aller Wege setzen und die verfügbaren Gelder nutzen, um zusätzliche Mountainbike-Angebote zu schaffen. So zeige eine Region, dass Mountainbiker wirklich willkommen sind. Nach dem Bundeswaldgesetz ist das Radfahren auf allen Strassen und Wegen erlaubt. Baden- Württemberg schränkt dies im §37.3 Landeswaldgesetz als einziges Bundesland auf Wege über zwei Meter Breite ein.

Die Regelung wird von einheimischen Radfahrern seit Bestehen in der Praxis ignoriert, was durch Studien aufgezeigt und selbst im aktuellen Magazin des Schwarzwaldvereines eingestanden wird, so die Pressemitteilung weiter. Der Mountainbikesport werde durch diese Gesetzgebung in die Illegalität gedrängt. Das Verbot bereite nicht nur Probleme für Lehrkräfte und der Jugendarbeit der Vereine. Auch für den Tourismus, der keine attraktiven Strecken anbieten kann, stelle dies ein Problem dar.
 


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