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Der schweizerische Radsportverband Swiss Cycling zieht die Schrauben gegen Dopingsünder weiter an: So sollen künftig Sperren vom Moment einer positiven A-Probe an in Kraft treten, während bisher das Ergebnis der B-Probe abgewartet wurde. Zudem sollen die Türen der Nationalkader für all jene Sportler geschlossen bleiben, die eine Sperre von mindestens zwei Jahren kassiert haben ? der Minimalstrafe auch für Ersttäter, wenn es nach den Plänen der «World Anti-Doping Agency» (WADA) geht. Zudem sollen auch Betreuer und/oder Trainer, die aktiv zu Dopingvergehen beigetragen haben, lebenslänglich aus den Mitglieder- und Lizenzlisten des Verbandes gestrichen werden.
Hier der Wortlaut der Pressemitteilung vom 17. Juni 2004:
Swiss Cycling, der Dachverband des Radsports in der Schweiz, setzt in seiner aktiven Bekämpfung des Doping-Missbrauchs ein weiteres Zeichen. Per 1. Januar 2005 treten verschärfte Bestimmungen in Kraft, nach denen Dopingvergehen mit einer unmissverständlichen «Null-Toleranz»-Politik geahndet werden.
Zwei markante Änderungen werden in die Bestimmungen von Swiss Cycling aufgenommen (Originaltext nachstehend):
? Eine positive A-Probe zieht vom Moment der Mitteilung an automatisch eine Sperre nach sich bis zum rechtskräftigen Entscheid der entsprechenden Behörde. Diese Sperre wird nur dann aufgehoben, wenn das Ergebnis der B-Probe einen anderen Befund ergibt und damit ein Analyse-Fehler bei der A-Probe möglich ist.
? Eine mindestens zweijährige Sperre eines Athleten / einer Athletin (ab Kategorie U23) wegen eines Dopingvergehens zieht automatisch eine lebenslängliche Sperre in den Nationalkadern von Swiss Cycling nach sich.
? Betreuer/innen und Trainer/-innen, denen aktives Beitragen zu einem Dopingvergehen nachgewiesen werden kann, werden lebenslänglich aus den Mitglieder- und Lizenzlisten von Swiss Cycling gestrichen.
Der Vorstand von Swiss Cycling hat diese Verschärfung seiner Sanktionen bei Dopingvergehen beschlossen und per 1. Januar 2005 in die N-Bestimmungen der nationalen Reglemente aufgenommen. Sie wirkt nicht rückwirkend, sondern betrifft sämtliche Dopingproben nach diesem Datum.
Swiss Cycling möchte mit dieser Verschärfung im Rahmen seiner gesamten Politik zur Bekämpfung des Dopingmissbrauchs ein weiteres Zeichen setzen. Der Schweizer Radsport-Verband beschreitet mit diesem konsequenten Vorgehen Neuland, gibt es doch zur Zeit keinen anderen Verband mit ähnlich rigorosen Strafmassen. Swiss Olympic, der Dachverband des Schweizer Sports, begrüsst diese Verschärfung, weil der konsequente Kampf gegen Doping-Missbrauch und der Appell an die Eigenverantwortung der Aktiven eine konkrete Umsetzung von dessen Charta «Ethik im Sport» darstellt.
Swiss Cycling führt diese Bestimmungen in erster Linie mit präventiven Zielen ein. Insbesondere wird an die Eigenverantwortung der Aktiven appelliert, die sich im Falle eines Vergehens der drastischen Konsequenzen bewusst sein sollen.
Zudem geht es auch darum, rückwirkende Veränderungen von Ranglisten zu verhindern. Diese werden durch Fahrer verursacht, die zwischen Doping-Befund und Urteil an Rennen teilnehmen und nach einer rechtmässigen Verurteilung wieder aus den Ranglisten gestrichen werden müssen.
«Erfolg Ja ? aber nicht um jeden Preis»
Swiss Cycling möchte für seine Athletinnen und Athleten weiterhin bestmögliche Rahmenbedingungen für sportliche Erfolge schaffen. «Erfolg Ja ? aber nicht um jeden Preis» steht als Grundsatz über allen Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund sind die jetzt beschlossenen Verschärfungen der Sanktionen gegen Doping-Sünder ein wirkungsvoller Beitrag zu einer nachhaltigen Korrektur des Bildes, das die Öffentlichkeit vom Radsport hat.
Dabei gehören Radsportler/-innen zu den am meisten kontrollierten Sportlerinnen und Sportlern in der Schweiz. 214 Kontrollen im Jahr 2002 (150 bei Wettkämpfen, 64 ausserhalb von Wettkämpfen), 233 im Jahr 2003 (40/193) wurden bei Schweizer Radsportlerinnen und Radsportlern durchgeführt.
www.cycling.ch
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