| Rennlizenzen: Nur noch über Vereinspräsidenten |
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Die Delegierten von Swiss Cycling haben anlässlich ihrer Jahresversammlung beschlossen, dass Rennlizenzen nur noch über die Präsidenten der, Swiss Cycling angehörigen Vereine eingereicht werden können. Damit will man verhindern, dass Einzelmitglieder unberechtigerweise Lizenzen lösen ohne einem Club anzugehören. Der Entscheid fiel entgegen der Empfehlung des Swiss Cycling Vorstands.
Dieser Entscheid dürfte noch einiges von sich reden machen. Da wäre einerseits, dass den Veloclubs nun plötzlich eine grössere Arbeitsbelastung gegenüber steht. Bisher konnten Rennfahrer entweder über ihren Club oder direkt bei Swiss Cycling ihre Lizenz lösen. Diese Wahl ist nun aufgehoben und das Lizenzbegehren muss zwingend vom jeweiligen Clubpräsidenten eingereicht werden. In Anbetracht der ehrenamtlich, und hin und wieder auch mal liederlich geführten Veloclubs ein heisses Eisen. Mit diesem Entscheid spricht die Delegiertenversammlung aber gleichzeitig der Geschäftsstelle Swiss Cyclings ihr Misstrauen aus. Gemäss Aussagen aus dem Plenum sei es der Geschäftsstelle gar nicht möglich zu entscheiden, ob einem Lizenzbegehren stattgegeben werden soll oder nicht. Diese Kompetenz liege alleine bei den Clubs. Auslöser für diesen Entscheid war die Befürchtung, dass Swiss Cycling Lizenzen an Fahrer herausgeben könnte, die nicht einem Veloclub angeschlossen sind. Das ist die statutarische Bedingung um eine Rennlizenz zu erhalten. Die Diskussion, ob dieser Absatz noch zeitgemäss ist, soll an einer anderen Stelle geführt werden. Swiss Cycling-Präsident Fränk Hofer versicherte aber anlässlich der Diskussion, dass keine einzige Lizenz an einen Fahrer abgegeben wurde, der nicht sowohl Mitglied bei Swiss Cycling als auch bei einem angeschlossenen Veloclub sei. Insofern sei eine Übergabe dieser Kompetenz an die Clubpräsidenten gar nicht nötig. Zur Zeit ist es möglich, über die Website von Swiss Cycling eine Lizenz zu beantragen. Eigentlich eine sinnvolle Angelegenheit, verringert dies doch administrative Aufwände und die Rennfahrer können in Eigenregie und unabhängig von Büroöffnungszeiten ihr Begehren eingeben. Nichts da, lautete es aus der Delegiertenversammlung: Das Internet öffne Lügen Tür und Tor. Dass auch übers Internet eingegebene Begehren von der Geschäftsstelle überprüft werden, schien vergessen gegangen zu sein. Noch ist die Tragweite dieses Entscheides nicht absehbar, sind die Lizenzen für das Jahr 2004 doch weitgehend vergeben. Interessant wird sein, wie sich das Linzwesen im Hinblick auf das Jahr 2005 entwickeln wird. Der Ball liegt bei den Veloclubs, sprich bei den Delegierten. Sie haben sich selbst diesen Auftrag gegeben und es wird sich zeigen, wie professionell sie diesen ausführen können. www.swiss-cycling.ch |
Meldung vom 20. März 2004 (Autor: red ) |
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