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Sei Jahren fördert die BFU den Velohelm grosszügig und erfolgreich. In diesem Jahr erfolgt die Verteilung der Rabattgutscheine aber nach einem neuen System, das der BFU Vorteile, den Händlern und Helmkäufern aber nur Nachteile bringt.
Am 1. April startet die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) erneut die Aktion «Velohelm». Wie in jedem Jahr vergibt die BFU 35‘000 Gutscheine mit je zwanzig Franken Rabatt für den Kauf eines Velohelms. Die gut eingeführte Aktion ist weitherum bekannt und wird von Velofahrern wie Helmverkäufern gleichermassen geschätzt. Doch dieses Jahr läuft das Verfahren anders: Druckte früher jeder Interessierte über die BFU-Website seinen Gutschein aus, mussten nun die Helmverkäufer diese direkt bei der BFU bestellen. Die BFU will mit diesem Systemwechsel primär ihren administrativen Aufwand verringern. In der Vergangenheit musste sie jedem einzelnen Kunden nach Einsenden des Gutscheins mit Quittung die 20 Franken zurückerstatten.
Lückenhafte Kommunikation
Der Systemwechsel bringt der BFU zwar Vor-, vielen Händlern aber wesentliche Nachteile. Die diesjährige Aktion wurde ausschliesslich über die Berufsverbände SFMGV im Velo- und ASMAS im Sporthandel kommuniziert. Diesen Verbänden nicht angeschlossene Händler erfuhren von der Aktion entweder nichts oder zu spät und erhielten von der BFU keine Gutscheine mehr. «Auf diese Art betreibt die BFU Händlersubvention und nicht mehr Helmsubvention », ärgert sich Simon Ruchti vom Bikeshop Mainstreet 42 in Glattfelden. Er stört sich besonders dran, dass von dieser Aktion vor allem die Grossverteiler wie SportXX, Ochsner, Dosenbach und Athleticum profitierten, während viele langjährige Partner der Aktion leer ausgehen «Dabei wäre es für die BFU einfach gewesen, all die Händler anzuschreiben, welche in den letzten Jahren Gutscheine eingelöst haben», sagt Ruchti.
Helmkäufern fehlt die freie Wahl
Auch für den Kunden wird es umständlicher. Wer von der Aktion Gebrauch machen möchte, muss sich an einen Händler aus einer begrenzten Liste wenden und kann womöglich weder das Geschäft seiner Wahl berücksichtigen, noch seinen bevorzugten Helm günstiger kaufen. Dazu kommt, dass für den Kunden längst nicht garantiert ist, dass er von der Aktion überhaupt profitieren kann, da die Anzahl Gutscheine pro Geschäft begrenzt ist.
Hamsterbestellungen verhindern gleichmässige Verteilung
Daniel Menna vom BFU rechtfertigt das Vorgehen: «Vielleicht haben wir etwas schmal und suboptimal kommuniziert, aber wir wollen unser Budget für die Gutscheine und nicht für eine aufwändige Administration einsetzen.» Zwar hätte Menna all den verärgerten Fachhändlern gerne noch Gutscheine zugesprochen, muss diese aber auf nächstes Jahr vertrösten. Für die BFU war die Überraschung gross, wie viele Gutscheine geordert wurden. «Wir wurden förmlich überrollt mit Bestellungen», so Menna. «Wir baten die Händler realistisch zu sein, doch nach Bestellschluss konnten wir jedem Geschäft lediglich einen Viertel der gewünschten Gutscheine zusprechen.»
Trotz der ungleichmässigen Verteilung gelang der BFU in diesem Jahr, was sie bisher nie erreichen konnte. Nach angaben der Unfallversicherung wurde das Kontingent von 35'000 Gutscheinen mit dem neuen Verteilschlüssel erstmals ausgeschöpft. Es bleibt zu Hoffen, dass die privilegierten Geschäfte ihre bestellten Gutscheine bis zum Kampagnenende am 15. Mai auch weitergeben können. Fraglich bleibt auch, ob Händler der Verlockung nicht widerstehen können, die Gutscheine nur dann einzusetzen, um unschlüssige Kunden zum Kaufabschluss zu bewegen. |