| ICN: Ab 21. März wieder reservationspflichtig |
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Auf den ICN-Neigezügen der SBB ist die Mitnahme von Fahrrädern nur sehr eingeschränkt möglich. Vor vielen Jahren haben die Bundesbahnen deshalb eine kostenpflichtige Reservationspflicht eingeführt. In den Wintermonaten wird sie jeweils aufgehoben, ab morgen Montag (21. März) tritt sie wieder in Kraft.
Nur gerade sechs Fahrräder pro Komposition können bei ICN-Zügen im Selbstverlad befördert werden. Gerade bei warmen Frühlings- und Sommertagen sind es aber regelmässig weit mehr Radfahrer, als die SBB Kapazitäten anbieten. Um einen Kollaps zu verhindern, wurde für diese Züge die Reservationspflicht. Für viele Radfahrer ist es aber bis heute schleierhaft, verständlich, warum eine solche fünf Franken kostet. Die Reservationspflicht für die ICN-Neigezüge gilt jährlich jeweils von Ende März bis Ende Oktober. Ab Montag, dem 21. März 2011 muss das Fahrrad im Selbstverlad nach der «Winterpause» wieder reserviert werden. www.sbb.ch/velo |
Meldung vom 20. März 2011 (Autor: tg ) |







