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| Höhere Invalidenrente dank Helmtragen |
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In Deutschland geht in Sachen Helmtragen eine Unfallversicherer einen neuen Weg: Die «HDI-Gerling» zahlt künftig eine 10 Prozent höhere Invalidenrente, wenn der Verunfallte beim Unglück einen Helmtrug und sich trotzdem Kopfverletzungen zugezogen hat. Explizit zu den betroffenen Sportarten wird dabei Radfahren und Mountainbiken aufgelistet.
Offizielle Pressemitteilung: Die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG belohntVersicherungsnehmer, die bei einem Sportunfall einen Helm getragen haben, mit einem «Helm-Bonus» in der Unfallversicherung. Wer bei sportlichen Aktivitäten einen geeigneten Helm trägt, reduziert sein Verletzungsrisiko. Laut der Unfallstatistik der Universitätsklinik für Unfallchirurgie und Sporttraumatologie in Innsbruck können zum Beispiel bei Skiunfällen bis zu 50% der schweren Kopfverletzungen durch das Helmtragen vermieden werden. Wenn ein Unfall passiert und der Versicherungsnehmer sich trotzdem Kopfverletzungen zuzieht, erbringt HDI-Gerling eine um 10% höhere Invaliditätsleistung im Rahmen der Unfallversicherung. Dies gilt bei sportlichen Aktivitäten wie zum Beispiel Skifahren, Fahrradfahren, Skaten, Inlinern oder Reiten. Versicherungsnehmer sollten nachweisen können, dass der Helm zum Unfallzeitpunkt getragen wurde. Trotz des ungebremsten Trends zur aktiven Freizeitgestaltung in den letzten Jahren denken nur wenige daran, dass Verletzungen beim Sport häufig dazugehören und welche Folgen ein Unfall nach sich ziehen kann. Um den passenden Versicherungsschutz kümmern sich dementsprechend nur wenige Freizeitsportler. Nur etwa vier von zehn Bundesbürgern sind gegen Unfallfolgen versichert. Eine private Unfallversicherung bietet bei einem Unfall zum Beispiel beim Freizeitsport eine Absicherung für den Invaliditäts- und Todesfall sowie Krankenhaus- oder Genesungsgeld. www.hdi-gerling.de |
Meldung vom 28. Januar 2010 (Autor: tg ) |







