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Cannondale ersucht um Gläubigerschutz

Gerüchte kursierten schon eine Weile, nun schafft der US-amerikanische Bikehersteller Cannondale Klarheit. Weil der Motorradbereich sich als Geldvernichtungsmaschine erwies, steckt das Unternehmen 31 Jahre nach der Gründung in einem Liquiditätsengpass. Und hat nun nach dem amerikanischen «Chapter 11»-Verfahren um Gläubigerschutz ersucht. Das Ziel: Die Motorradfertigung soll verkauft, die weiterhin sehr profitable Bikeproduktion mit neuem Kapital und geänderten Besitzverhältnissen weiter geführt werden. Erste Interessenten sollen bereits Schlange stehen...

Der Kern der heutigen Probleme liegt eindeutig in Cannondales Entscheidung, mit selbst entwickelten Motorrädern den Einstieg ins Motocross-Geschäft zu suchen. Der Aufbau der entsprechenden Fabrik fiel in die Jahre 1998 bis 2000, als der Rubel im Bikegeschäft und insbesondere bei Cannondale noch reibungslos rollte. Qualitäts- und Akzeptanzprobleme verzögerten dann aber wiederholt die Erstauslieferung der Motorräder, während sich die Kosten ungebremst aufsummierten: So zahlte Cannondale bei jedem verkauften Motorrad drauf, und die Bilanzen bekamen einen immer alarmierenderen Rotstich. Zuletzt war kaum noch jemand bereit, den Amerikanern Teile ohne Vorausbezahlung zu senden.

Der Ausweg lautet «Chapter 11»: Gemäss amerikanischem Wirtschaftsrecht kann ein Unternehmen von sich aus einen zeitlich begrenzten Gläubigerschutz beantragen, um eine neue Finanzierungsbasis und einen neuen Geschäftsplan zu erstellen. Im Falle Cannondales wird Firmengründer Joe Montgomery seine Aktien der Investmentfirma Pegasus Partners verkaufen, die darauf nach je einem Käufer für die Motorrad- und die Bikeproduktion geht. Die Geschäfte laufen derweil normal weiter, ein Überbrückungskredit dient der Deckung der laufenden Betriebskosten. Die Tochterfirmen Cannondales in Europa, Japan und Australien sind übrigens von diesen Vorgängen nicht direkt betroffen.


Meldung vom 30. Januar 2003 (Autor: red )
 

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