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Shimano vs SRAM: Hickhack vor Gericht geht weiter
Im Juni dieses Jahr verfügte ein Münchner Landgericht, dass der Komponentenproduzent SRAM keine Ritzel der Serien «5.0» und «7.0» mehr in Deutschland auf den Markt bringen und bewerben dürfe. Dies, weil die Schalthilfen an den Ritzeln das geistige Eigentum von SRAMs Konkurrenten Shimano verletzten. Kurz vor der Eurobike doppelte Japans Schaltungsgigant nach: Dasselbe Gericht verhängte den Bann auch gegen die neuen «Trigger Shifter» von SRAM, die darauf vom Messestand in Friedrichshafen entfernt werden mussten. Nun hat die nächsthöhere Instanz nach einer Anhörung den Bann über die SRAM-Kassetten auf Eis gelegt. Fortsetzung folgt, kann man da nur sagen.



Der erste Schlag Shimanos gegen SRAM betraf Ritzelpakete, mit denen die Amerikaner den Japanern besonders auf dem Erstausrüster-Markt das Leben schwer machten. Denn die Ritzel der 5.0- und 7.0-Serie schalten praktisch genauso gut wie ihre Shimano-Pendants, sind aber klar günstiger. In Zeiten, wo jede Schraube an den Bikes knapp kalkuliert wird, ein schlagendes Argument. Der richterliche Bannspruch gegen die SRAM-Kassetten wurde nun von der nächsthöheren Gerichtsinstanz auf Eis gelegt. Damit kann SRAM die Teile auf dem wichtigen deutschen Markt wieder verkaufen ? und an der IFMA in Köln zeigen.



Kurz vor den Herbstmessen folgte der zweite Schlag: Während Shimano die Bikewelt von «Dual Action», den kombinierten Brems- und Schalthebeln, zu überzeugen versucht, präsentiert SRAM mit den «Trigger Shifters» eine valable Alternative, die in Sachen Ergonomie an die bewährten STI-Schalter von Shimano erinnern ? und mit jedem beliebigen Bremshebel kombinierbar sind. Vor demselben Münchner Landgericht erwirkte Shimano unmittelbar vor der Eurobike einen weiteren Bannspruch, diesmal gegen die Schalthebel. SRAM musste diese darauf vom bereits aufgebauten Messestand in Friedrichshafen entfernen.



Bereits jetzt ist absehbar, dass der Bannspruch gegen die «Trigger Shifter» vor der nächsthöheren Instanz ebenso wenig Bestand haben wird. Da SRAM aber erst am 1. Oktober die eigene Position vor Gericht darlegen kann, werden die «Trigger Shifter» auch an der IFMA in Köln nicht am SRAM-Stand zu sehen sein. An Komplettbikes kann man die Teile aber dennoch sehen und ausprobieren. Der Bikeindustrie ist zu wünschen, dass die Energien statt in juristisches Hickhack wieder in Produkte-Innovation gesteckt werden. Denn dann profitieren statt Anwälten alle Bike-Begeisterten.

Meldung vom 08. September 2003 (Autor: red )
 

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