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Hacker-Prozess: Angeklagter schuldig gesprochen
Das Kreisgericht Burgdorf hat das Urteil im Hacker-Prozess im Umfeld der Firma Datasport gesprochen. B., ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied von Datasport, wurde zu zehn Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 5'000 Franken verurteilt. Die Richterin führte aus, dass B. in allen zehn verhandelten Fällen schuldig sei und die Bereicherungsabsicht klar gegeben war. Mit der unerlaubten Informationsbeschaffung habe sich B. wirtschaftliche Vorteile erlangt.



In wie fern diese Aussagen nun die Zeitmessfirma Datasport betreffen ist unklar. Weil bisher ist man von B. als Einzeltäter ausgegangen. Nun sind aber die Bereicherungsabsicht sowie der wirtschaftliche Vorteil erwiesen. Zwei Tatbestände, welche B. nicht als Privatperson nutzen konnte sondern welche eigentlich nur der Firma, bei welcher er nach wie vor 40% des Aktienpakets innehält, zugute gekommen sein konnten.



Das Schweizerische Strafgesetz sieht für Hacken im aktuellen Fall Gefängnis von bis zu fünf Jahren vor. In Anbetracht der Tatsache, dass B. gleich in zehn Fällen schuldig gesprochen wurde, ist das Urteil des Kreisgerichts Burgdorf doch eher als mild einzustufen. Der zweite Datasport Kaderangestellte R. wurde vom Vorwurf, Beweismittel vorsätzlich beiseite geschafft zu haben, freigesprochen.

Meldung vom 17. Dezember 2006 (Autor: red )
 

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