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In Österreich wurde im Vorjahr eine Bürgerinitiative eingereicht, welche die Freigabe des Forst- und Güterwegenetzes fordert. Unterdessen haben über 12'000 Personen die Initiative unterschrieben. Nun wird der Druck auf die Politik erhöht um den Mountainbikern eine adäquate Rechtsbasis bieten zu können.
Pressetext: Der Initiator einer Bürgerinitiative, Gerald Simon, stellt seine Forderung an eine künftige Regierung nach einer Freigabe für das Befahren des vorhandenen Forst- und Güterwegenetzes in Österreich mit dem Fahrrad (Mountainbike) der Öffentlichkeit vor. Die Bürgerinitiative Mountainbike wurde im Vorjahr von mehr als 21'000 Personen unterstützt und zeigt angesichts der Tatsache, dass sie lediglich von einer Einzelperson organisiert wurde, wie dringend hier Handlungsbedarf der Politik besteht!
Unterstützt wird das Vorhaben vom Radsportverband, der ASKÖ und auch von der Sportunion Wien.
Hintergrund: seit 1975 wird dem Wald u.a. eine gesetzlich verankerte Erholungswirkung zuerkannt und dem Erholungssuchenden weit reichende Rechte durch das nahezu uneingeschränkte Begehen (Wandern, Klettern, Nordic Walken, Joggen, Schitouren gehen...) eingeräumt. Das Befahren mit dem Rad wurde im Zuge dieser Gesetzesänderung nicht erlaubt. Da erst Mitte der 80er Jahre Mountainbiken entwickelt wurde, muss angenommen werden, dass der Gesetzgeber primär das motorisierte Fahren im Wald verbieten wollte.
Aktuell betreiben ca. 600.000 Österreicherinnen und Österreicher aktiv den Mountainbikesport (Tendenz steigend) und haben nicht die Möglichkeit der Ausübung, wie sie es im europäischen Umfeld haben. Länder wie Slowenien, Italien, Deutschland, Schweiz, Frankreich, UK, Schweden oder Finnland erlauben nahezu generell, ihr bestehende Wegenetz nachrangig mit dem Mountainbike zu nutzen. Derzeit ist eine Freigabe nur möglich, wenn Nutzungsverträge mit den Besitzern von Forststrassen abgeschlossen werden, von gesamt weit über 300.000 km in Österreich sind somit nur ca. 23.000 km zu befahren.
Die Bürgerinitiative des gelernten Försters Gerald Simon fordert nun diese allgemeine Freigabe unter Wahrung und Verbesserung der Eigentümerrechte (Wegfall der Haftung von Eigentümern - Befahren auf eigene Gefahr für die Mountainbiker) zum Wohle der erholungssuchenden Österreicherinnen und Österreicher. Dafür sollen das Forstgesetz und weitere Bundesgesetze geändert werden, als Vorbild dient z.B. die gesetzliche Bestimmung aus Deutschland.
Unterstützt wird er in seinem Vorhaben vom Radsportverband, und der ASKÖ, Österreichs größtem Sport-Dachverband. Otto Flum, Präsident des ÖRV: "Für die Breitenwirkung des Radsports wäre das ein Riesengewinn. Es ist am Anfang viel leichter, gefahrlos im Wald zu fahren, als gleich auf der Strasse beginnen zu müssen. Und es kann auch leichter die ganze Familie Radsport ausüben." Sein Vizepräsident Herbert Kocher ergänzt: "Im Westen Österreichs ist das bereits erlaubte Netz weitaus größer, aber im Osten und Süden Österreichs besteht großer Nachholbedarf, gerade für die Bevölkerung in Ballungsgebieten". ASKÖ-Generalsekretär Michael Maurer: "Wir setzen uns dafür ein, dass es insgesamt mehr Sportaktivität in Österreich gibt, da für die Gesellschaft ein positiver Nutzen durch Verminderung von Gesundheits- und Sozialkosten entsteht. Radsport gehört zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten der Bevölkerung. Da ist es eine Notwendigkeit, gerade die Sportausübung in der Natur anzuheben." Sportunion-Wien-Landesreferent Anton Dampier ergänzt: "Ich war einer der ersten Mountainbike-Trainer in Österreich. Wir müssen alle Entscheidungsträger davon überzeugen, dass es für alle ein großer Nutzen wäre, das Wegenetz in den Wäldern allgemein gesetzlich erlaubt zu nutzen, damit die Fahrer nicht mehr im rechtsfreien Raum schweben".
Im Konkreten sollen folgende Nutzergruppen direkt von einer Öffnung des Forst- und Güterwegenetzes profitieren: Waldeigentümer (u.a. durch die Haftungsverbesserung bei Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Dritter, keine Pachtverluste bei Gesetzesänderung durch anbieten ausgewiesener Routen), Mountainbiker (u.a. attraktives Nutzungsangebot "vor der Tür" ohne klimaschädigend einen weiten Anfahrtsweg in Kauf nehmen zu müssen, Rechtssicherheit bei der Ausübung "seiner" Sportart, Naturerlebnis mit dem MTB ist auch der Weg zu einem besseren Bewusstsein in Hinblick auf Nachhaltigkeit, Naturverständnis sowie Natur- und Klimaschutz), Wirtschaft (u.a. Besseres Angebot für Tourismusgäste) Natur (u.a. wie auch bei anderen erlaubten Nutzungen kann und soll in sensiblen Ökogebieten oder Ruhezonen des bedrohten Wildes zeitlich und/oder örtlich befristet behördlich gesperrt werden), Gesellschaft (u.a. jeder Waldbesuch - und damit auch mit dem MTB - hat wissenschaftlich belegt einen hohen volkswirtschaftlichen Wert, Vermeidung von Übergewicht und Fettleibigkeit durch sportliche Aktivität). |