Adieu Brazilian? Im Wallis sind Rinder wichtiger als Biker | Ride MTB

Adieu Brazilian? Im Wallis sind Rinder wichtiger als Biker

Der Kanton Wallis hat im Val Réchy ein neues Naturschutzgebiet definiert, wo Mountainbiken nicht erlaubt ist. Die Befürchtung, dass damit der Brazilian-Trail nicht mehr befahren werden dürfe, ist hingegen falsch. Ein Beigeschmack bleibt: Rinder dürfen im Schutzgebiet rumtrampeln, Biker will man draussen haben.

Das neue Naturschutzgebiet des Val Réchy umfasst primär die Hochebene nördlich der Becs de Bosson. Die übliche Route zum Brazilian-Trail führt zwar genau durch dieses Gebiet, hier muss das Bike aber ohnehin geschoben werden weil der Singletrail-Aufstieg zum Col de Cou zu steil ist. Verboten ist im Naturschutzgebit nur das «Befahren» des Trails mit dem Mountainbike, nicht aber das «Schieben». Beim Col de Cou, dem Start in den Brazilian-Trail, endet das neue Naturschutzgebiet und damit auch das Bike-Verbot. Rein juristisch gesehen ändert sich also nichts, weil in der verbotenen Zone ohnehin nicht gefahren werden kann.

Entscheid betreffend den Schutz der Moorlandschaft «Val de Réchy» und des Flachmoors «Ar du Tsan», Gemeinde Mont-Noble vom 2. September 2015:

  • Art. 4.b: Verboten ist das Befahren des Gebiets mit Fahrzeugen jeglicher Art (Autos, Quads, Motorräder, Mountainbikes, Fahrräder, ...).
  • Art. 5.5: Die Wanderwege, die Teil des genehmigten Wegnetzes sind, werden beibehalten. Sie dürfen aber keinesfalls mit Mountainbikes oder anderen Fahrzeugen befahren werden.

Die Aufregung, dass damit der Brazilian verboten wäre, ist deshalb übertrieben. Die Standard-Route der Brazilian-Tour – von der Crête de Midi zum Col de Cou und hinab nach Nax – darf weiterhin in Angriff genommen werden sofern man im Aufstieg zum Col de Cou zu Fuss unterwegs ist. Mit dieser neuen Regelung verboten ist hingegen die Fahrt vom Col de Louché zum Col de Cou. Diese Verbindung ist nötig, wenn man in Grimentz auf die Brazilian-Tour starten will.

Etwas skurril wirkt die Regelung, dass die extensive Landwirtschaft im ausgeschiedenen Gebiet erlaubt ist, die Hochebene darf also weiterhin «mit einem angemessenen Viehbestand (nur Schafe, Rinder ohne Milchkühe, Ziegen)» bestossen werden. Rinder auf der Wiese sind demnach erlaubt, Mountainbiker auf einem ausgeschiedenen Weg nicht. Auch das Fischen und Jagen ist weiterhin erlaubt, das Wandern sowieso. Da stellt sich wiederholt die Frage, ob Mountainbiker auf einem Trail tatsächlich einen grösseren Schaden an der Natur anrichten als Wanderer auf demselbigen Trail und deshalb ausgeschlossen werden müssen. Man wird das Gefühl nicht los, dass hier bei den zuständigen Personen in der Gesetzgebung noch immer das Bild des Mountainbikers als schädlichen Natur-Rowdie rumgegeistert ist.

 Offizielle Verordnung

Karte des neu ausgeschiedenen Naturschutzgebietes im Val de Réchy:

 


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