Mit dem neuen Jagdgesetz droht ein Singletrail-Verbot | Ride MTB

Mit dem neuen Jagdgesetz droht ein Singletrail-Verbot

Als Wolf im Schafspelz könnte sich für Mountainbiker das neue Jagdgesetz entpuppen, über das die Schweizer Bevölkerung am 27. September abstimmt. Es sieht vor, dass in Wildschutzgebieten das Befahren von Singletrails neu schweizweit verboten ist.

In den Diskussionen im Vorfeld um die Abstimmung um das neue Jagdgesetz in der Schweiz drehen sich die Diskussionen primär um den Wolf und um den Umgang mit geschützten Tierarten. Klangheimlich ist im neuen Jagdgesetz aber auch ein Mountainbike-Verbot auf Singletrails eingeflossen.

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) sagt in seinem «erläuternden Bericht zur Änderung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel» klipp und klar: «Mit Ausnahme der Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke sowie durch Organe der Wildhut ist es (in Wildschutzgebieten) verboten, Alp- und Waldstrassen mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie Fahrzeuge jeglicher Art auf Fusswegen der Klasse 6 und abseits von Strassen sowie Wald-und Feldwegen zu benützen, in begründeten Fällen können die Kantone Ausnahmen vorsehen.»

Mit Fusswegen der Klasse 6 sind konkret Singletrails gemeint. Dieses explizite Verbot ist neu, auch wenn Wildhüter bisher immer wieder von Bike-Verboten in Wildschutzgebieten sprachen, dafür aber nie die nötigen Gesetzesparagraphen vorweisen konnten. Mit dem neuen Jagdgesetz soll dies nun klangheimlich eingeführt werden. Vor diesem Hintergrund ist denn auch die Ergänzung des Bafus zu verstehen: «Es werden die bisherigen Verbote zum Befahren des Geländes oder von Wegen in den Wildtierschutzgebieten neu geordnet und klarer geregelt. Grundsätzlich ändert sich nichts an der inhaltlichen Bestimmung, diese wird jedoch eindeutig gefasst. Insbesondere geht nun klar hervor, dass das Velofahren, auch mit Mountainbikes, auf Fusswegen der Klasse 6 nicht gestattet ist»

Dies würde für Mountainbiker zwar nicht den Untergang bedeuten, dennoch sind einige wichtige Trail-Gebiete direkt davon betroffen. Hart trifft es insbesondere das Wallis und den Kanton Glarus. Aber auch die Berner Oberländer sind mit dem Bike-Verbot im Kiental und im Rosenlauital markant betroffen. Insgesamt hätte das neue Waldgesetz für Mountainbiken in folgenden Regionen ein Verbot zur Folge:

  • Nordseite der Bettmeralp im Goms inklusive das Gebiet um die Riederalp
  • Ostseite des Val Ferret im Unterwallis
  • das untere Turtmanntal im Wallis
  • die Region um das Augstmatthorn am Brienzersee
  • gesamtes Kiental bei Frutigen
  • ganzes Rosenlauital bei Meiringen
  • Südostseite des Grosstal im Uri
  • Gebiet der Greina im Bündner Oberland
  • Region um den Piz Beverin in Thusis
  • Gebiet um den Piz Ela zwischen Savognin und Albulatal
  • das ganze Gebiet zwischen Schwanden und dem Gross Chärpf im Glarnerland
  • die Wälder südlich vom Schilt gleich neben dem Ort Glarus
  • die Region um den Mythen in Schwyz
  • das Appenzellerland südlich vom Kronberg
  • den Creux du Van im Neuenburger Jura
  • das Gebiet zwischen Chasseral und St. Imier im Berner Jura

Am 27. September ist die Schweizer Bevölkerung dazu aufgerufen, über das neue Jagdgesetz abzustimmen. Mountainbiker sollten dabei diese heimliche Einführung des Verbots auf Singletrails in Wildschutzgebieten in ihr Urteil zum neuen Jagdgesetz einfliessen lassen.
 

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