In Österreich gehen nun die Richter auf Mountainbiker los | Ride MTB

In Österreich gehen nun die Richter auf Mountainbiker los

In Österreich ist das Oberste Gericht zu einem, für Mountainbiker denkwürdigen Entscheid gekommen. Dieses zwingt die Plattform Upmove dazu, einen Tourenbeschrieb zum Kasofen in der Steiermark zu löschen – weil er über Singletrails führt. Zudem muss Upmove die Verfahrenskosten über 10'000 Euro zahlen.

Das Oberste Gericht in Wien hat damit den klagenden Grundbesitzern recht gegeben – wobei die Gerichte vorinstanzlich zwei Mal für Upmove entschieden haben. Der Oberste Gerichtshof ist das österreichische Höchstgericht, seine Entscheidungen sind unanfechtbar. Will heissen: Wer in Österreich Mountainbike-Touren publiziert mit Singletrails, die nicht speziell für Mountainbiker ausgewiesen sind, macht sich strafbar. Dies sogar im Fall von Upmove, wo der Upload durch einen User stattfand und die Leser auf den Umstand des Verbots hingewiesen wurde.

Österreich ist damit das einzige Land in den Alpen, das Radfahren im Wald generell verbietet. Denn im Forstgesetz von 1975 ist die Benützung des Waldes für Erholungszwecke allein Fußgängern vorbehalten – Mountainbiker sind davon ausgenommen, unterdessen wird dies also vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Upmove ist eine Organisation, die sich für die Anliegen der Mountainbiker in Österreich einsetzt. Die aktuelle Gesetzeslage führe gemäss Upmove dazu, dass rund 800'000 Mountainbiker in Österreich faktisch in die Illegalität verwiesen werden.

Für Upmove und die österreichische Bikeszene ist dieses Urteil ein herber Rückschlag – zumal in lokalen Diskussionen zum Thema Mountainbike die Gegner nun auf einen Beschluss des Obersten Gerichtes verweisen können. «Wir werden wieder auf die Strasse gehen müssen, um unserem Anliegen Gehör zu verschaffen», gibt sich Upmove gegenüber der Zeitung Standard kämpferisch.

Das Oberste Gericht orientierte sich in seinem Urteil an der Gesetzesgrundlage. Upmove muss die Tour entfernen. Gewonnen haben die Kläger aber nicht – denn im Zeitalter des Internets müssten die Kläger nun auch gegen Plattformen wie Strava, Google oder Trailforks vorgehen – wo solche Touren unvermindert zu erkennen sind. Und dem Bedürfnis der Mountainbiker nach Singletrails kann ein solches Urteil auch nichts entgegen halten. Die Frustration bei Mountainbikern ist indes gross. Bereits stehen erste sarkastische Vorschläge im Raum, mit der Sportart ins Darknet abzuwandern. Da findet man dann die Singletrails gleich neben Waffenhändler, Drogen-Dealern und Pädophilenringen.

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